Rev. 1.3 -
05.10.2005
| |
SPENGLER
Gummi GmbH
II. Industriestraße 7
68804 Altlußheim
Geschäftsführer:
Wolfgang Dreikluft
Handelsregister Mannheim HRB
2202 S Umsatzsteuer-ID: DE218368090 UST-Nr. 43028/16012
|
|
Rechtliche Hinweise:
Im Falle von Domainstreitigkeiten,
wettbewerbsrechtlichen oder vergleichbaren Problemen bitte wir
Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten und Kosten,
uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer
anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme wird
im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet
zurückgewiesen.
Alle Informationen, die Sie beim
Besuch dieser Website hinterlassen, werden absolut vertraulich
behandelt. Eine Nutzung von Daten erfolgt ausschließlich, um mit
Ihnen im Rahmen des betreffenden Angebots in Kontakt zu treten
und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Die Webseiten werden regelmäßig bearbeitet und sorgfältig
überprüft. Bezüglich der Aktualität, Richtigkeit und
Vollständigkeit der angebotenen Informationen kann jedoch keine
Gewähr übernommen werden.
Zur Abrundung des Informationsangebotes wird auf einige
ausgewählte und überprüfte externe Websites verwiesen. Auf die
Inhalte dieser verlinkten Websites haben wir jedoch keinerlei
Einfluss. Daher wird auch keine Verantwortung für die
Verfügbarkeit, die Richtigkeit und die Rechtmäßigkeit der auf
den verlinkten Websites verfügbaren Inhalte übernommen. Wir
distanzieren uns daher ausdrücklich von nicht rechtmäßigen
Inhalten auf diesen Seiten.
|
|
Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
|
I .Allgemeine Lieferbedingungen
1.Allgemeines
Für alle unsere Angebote, Leistungen, Lieferungen, Verkäufe oder
sonstige Geschäfte, einschließlich deren Vermittlung, gelten unsere
nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, auch wenn sie
von unserem Geschäftspartner als seine Geschäftsbedingungen
mitgeteilt worden sind, binden uns nicht. Unser Stillschweigen
gegenüber abweichender Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder
Zustimmung. Mit der Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung,
spätestens mit der Entgegennahme der ersten von uns erbrachten
Leistung oder Teilleistung gelten unsere Verkaufs -und
Lieferbedingungen als anerkannt und für alle Geschäfte vereinbart,
soweit nicht etwas anders ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Aufhebung, Änderung, oder Ergänzung eines Vertrags und unserer
Bedingung bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen,
einschließlich solcher über die Aufhebung der der Schriftform sind
unwirksam.
2.Angebote , Aufträge , Bestellungen
Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge, mittelbar oder
unmittelbar, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung durch uns. Unsere Auftragsbestätigung bestimmt den
Inhalt des Vertrages. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers haben
keine Gültigkeit. Terminaufträge gelten nur, wenn sie ausdrücklich
von uns als solche bestätigt werden. Im übrigen sind Angaben über
Lieferzeiten unverbindlich.
Mit der Auftragserteilung erklärt der Käufer seine Zahlungsfähigkeit
oder Kreditwürdigkeit. Wir sind berechtigt, die Erfüllung des
Vertrags von der Leistung einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
Oder bei Nichtbeibringung einer Sicherheitsleistung vom Vertrag
zurücktreten. Änderungswünsche oder Stornierungen von Aufträgen sind
nur mit Rücksprache unserer Zulieferer möglich und bedürfen
innerhalb einer angemessenen Frist unserer Zustimmung. Hierdurch
entstehende Mehrkosten trägt der Käufer. Feuerbrunst, Explosion,
Überschwemmungen , behördliche Maßnahmen oder andere
unvorhergesehene Umstände bei unseren Lieferanten oder bei den
Lieferanten der zu unseren Erzeugnissen erforderlichen Materialien
geben uns das Recht, ohne Verpflichtung auf Nachlieferung vom
Vertrag zurückzutreten oder die vereinbarte Liefermenge
herabzusetzen.
II. Haftung für Mängel
Bei Lieferung von Waren leisten.wir für erkennbare oder verbogene
Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften innerhalb von
6 Monaten ab Auslieferung der Ware an den Besteller in der Weise
Gewähr, dass wir nach unserer Wahl entweder die Ware unentgeltlich
nachbessern oder mangelfreie Ware nachliefern. Der Besteller hat uns
eine angemessene Zeit von 6 Wochen ab Eingang der Mängelrüge zur
Nachbesserung oder Nachlieferung einzuräumen. Gelingt uns die
Beseitigung des Mangels oder die Nachlieferung innerhalb dieses
angemessenen Zeitraums nicht oder lehnen wir diese ab, ist der
Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu
mindern oder den Kaufvertrag zu wandeln.
2.Ausschluß von Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen positiver
Forderungsverletzung , Verschuldens bei Vertragsabschluß oder
unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind
entweder von uns selbst oder einem unserer leitenden Angestellten
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden, oder beruhen auf
eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft, Leistungsvorzug oder von uns zu
vertretender Unmöglichkeit findet ein Ausschluß der Haftung nicht
statt. Im Übrigen sind wir für die Fälle der von uns nicht zu
vertretenden Unmöglichkeiten ebenfalls eine Haftung ausgeschlossen.
Soweit von uns Schadensersatz verlangt werden kann, sind wir im
kaufmännischen Verkehr nur verpflichtet, den bei Vertragsabschluß
vorhersehbaren Schaden zu ersetzen.
3.Mündliche, telegrafische oder telefonische Abreden sowie Verkäufe
resp. Abschlüsse unserer Vertreter oder Reisenden werden erst durch
unsere schriftliche Bestätigung für uns rechtswirksam .Ebenso
bedürfen Vereinbarungen , die von diesen Lieferungs - und
Leistungsbedingungen abweichen, zu ihrer Gültigkeit unserer
schriftlichen Bestätigung.
4.Ausschluß von Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
Der Besteller ist nur berechtigt, gegenüber fälligen
Zahlungsansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen,
sofern sich dieses auf unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Besteller darf Ansprüche
wegen Verschlechterung, Verzug, von uns zu vertretender
Unmöglichkeit oder Schadensersatz wegen Verletzung, wesentlicher
Vertragspflichten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung
nicht abtreten.
III. Eigentumsvorbehalt
1.Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung zu dem
Besteller zustehenden und noch nicht entstandenen Forderungen ,
gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Die Einstellung einzelner
Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und
deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Dem
Besteller ist untersagt, vor vollständiger Bezahlung der von uns
gelieferten Waren, diese so fest mit seinem Grundstück zu verbinden,
dass sie nur unter gleichzeitiger Beschädigung ihre Substanz wieder
vom Grundstück entfernt werden können.
2. Der Besteller ist im kaufmännischen Verkehr zur Weiterveräußerung
der von uns gelieferten Ware jederzeit widerruflich im Rahmen seines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Von einer Pfändung
oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte muss uns der
Besteller unverzüglich benachrichtigen. Die Forderungen aus der
Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware tritt der Besteller
schon jetzt mit allen Neben -und Gestaltungsrechten an uns ab. Wir
nehmen diese Abtretung schon jett an. Der Besteller ist zum Einzug
der uns abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet, solange
wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die
Einzugsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn
und sobald der Besteller seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht
mehr nachkommt oder wenn er in Vermögensverfall gerät. Der Besteller
hat uns auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen
er Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung
zustehen. Außerdem hat er uns für die Geltendmachung der uns
abgetretenen Forderungen erforderlichen Unterlagen (insbesondere die
Kundenliste usw.) herauszugeben. Wir sind berechtigt, den Abnehmern
des Bestellers die Abtretung der Forderung des Bestellers an uns
mitzuteilen und die Forderung einzuziehen .Kommt der Besteller mit
seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder tritt eine
wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, oder
verstößt er gegen sonstige vertragliche Verpflichtungen, so wird die
gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen sind wir,
unbeschadet unserer sonstigen Rechte, unter Aufrechterhaltung des
Kaufvertrages berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und
diese abzuholen. Der Besteller hat kein Recht zum Besitz. Wir
verpflichten uns, das uns zustehende Eigentum an den Waren und an
uns abgetretene Forderungen auf Verlangen des Bestellers an diese zu
übertragen oder rückabzutreten, wenn uns soweit deren Wert den Wert
der uns insgesamt zustehenden Forderung (einschließlich eventueller
Zinsen und Nebenkosten) um 20% übersteigt.
3.Lieferzeit
Zugesagte Lieferfristen werden möglichst eingehalten, sind aber
stets unverbindlich. Sie sind mit der Bestellung der Ware zum
Versand gewahrt. Vereinbarte Lieferfristen entfallen, sofern der
Käufer vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt. Fälle höherer
Gewalt oder sonstige, vom Lieferer nicht verschuldete Ereignisse,
wie z.B. unzulängliche Anlieferung von unserem Werk als auch in
fremden Betrieben, von welchen die Aufrechterhaltung unseres
Betriebes abhängt, bedingen ohne weiteres eine entsprechende
Verlängerung der Lieferzeit. Derartige Umstände berechtigen uns
ferner, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten .Der Käufer
kann schriftlich von uns die Erklärung verlangen , ob wir
zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern. Erklären wir
uns dazu nicht binnen 3 Wochen, so kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten. Bei etwaigem Lieferverzug unsererseits sind
Schadensersatzansprüche jeder Art und Vertragsstrafen
ausgeschlossen. Teillieferungen und Teilrechnungen sind zulässig.
Ein Fixgeschäft gilt nur dann als vereinbart, wenn dies beim
Liefertermin durch das Wort "Fixgeschäft" hervorgehoben ist.
Bestellungen auf Abruf hat der Käufer innerhalb von 3 Monaten
abzunehmen. Zwischen Abruf und gewünschter Lieferzeit muss eine
angemessen Frist von mindestens 1 Monat liegen.
4.Versand
Wird die Ware versand oder dem Besteller am Platz zugeschickt, so
geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware an den
Versandbeauftragten ausgeliefert ist, spätestens aber, wenn sie das
Werk verlässt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die
Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten
haben, so geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald ihm die
Anzeige unserer Versandbereitschaft zugegangen ist. Unerheblich ist,
ob die Absendung vom Erfüllungsort aus vorgenommen wird und wer die
Frachtkosten trägt.
IV. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind porto - und spesenfrei wie folgt zahlbar:
a) die Rechnungen werden sofort nach Rechnungseingang fällig, b) bei
Zahlung innerhalb von 8 Tage 2 % Skonto. Bei Wechselzahlungen gehen
die Diskontspesen zu Lasten des Käufers. Die Skonto- Gewährung setzt
die Erfüllung sämtlicher fälligen Zahlungsverpflichtungen aus
früheren Lieferungen voraus. Werden unsere Rechnungen nicht
innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang beglichen, sind wir
berechtigt, Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen
Bundesdiskontsatz zu berechnen .Der Nachweis eines höheren
Zinsschadens bleibt uns vorbehalten. Wechsel und Schecks gelten
nicht bereits mit der Herausgabe, sondern erst mit der Einlösung als
Erfüllung. Die Hereinnahme von Wechseln behalten wir uns in jedem
Falle vor. Zahlungen an Angestellte und Vertreter sind von uns nur
rechtsgültig, wenn Angestellte und Vertreter mit einer Vollmacht zum
Inkasso versehen sind.
V. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist der Versandort.
Für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Kaufleuten, die nicht zu
den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, sowie mit
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit
öffentlichrechtlichen Sondervermögen und zwar auch für Ansprüche aus
Wechseln und Schecks, welche aufgrund solcher Verträge gegeben
werden, ist in 1. Instanz das Amtsgericht oder Landgericht Mannheim
zuständig. Darüberhinaus ist das Amtsgericht Mannheim für alle
gerichtlichen Mahnverfahren zuständig.
2.Besondere Rechtsanwendung
Die Beziehung zwischen Verkäufer und Käufer unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
VI. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit sonstiger
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Vereinbarungen oder Bestimmungen treten die gesetzlichen
Bestimmungen. |
|